Allgemeine Geschäftsbedingungen
EvidenceOps – B2B-Dienstleistungen
Stand: 24. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Leistungen von EvidenceOps gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Individuell schriftlich vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang.
§ 2 Leistungen
EvidenceOps erstellt unabhängige Analysen und Entscheidungsvorlagen zu Softwareangeboten, Systemvergleichen, Integrationen und damit verbundenen betrieblichen Fragestellungen.
Der konkrete Leistungsumfang, die betrachteten Optionen, benötigte Unterlagen, Lieferformate, Vergütung und Termine werden vor Beginn des Auftrags schriftlich vereinbart.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
EvidenceOps übernimmt insbesondere keine operative Implementierung, Systemmigration, Produktivfreigabe, Zertifizierung oder verbindliche Rechts- und Datenschutzberatung.
§ 3 Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website oder per E-Mail ist unverbindlich.
Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn sich beide Parteien über Leistungsumfang und Vergütung geeinigt haben.
Die Vereinbarung erfolgt schriftlich, beispielsweise per E-Mail.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Analyse erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.
EvidenceOps bewertet die vorliegenden Informationen anhand des vereinbarten Prüfungsumfangs.
Fehlende Informationen, nicht überprüfbare Anbieterangaben und wesentliche Unsicherheiten werden im Ergebnis kenntlich gemacht.
Ergeben sich daraus zusätzliche Prüfanforderungen, wird deren Bearbeitung gesondert vereinbart.
§ 5 Ergebnisse und Verantwortung
EvidenceOps liefert eine begründete fachliche Bewertung auf Grundlage der verfügbaren Informationen und des vereinbarten Prüfungsumfangs.
Die Analyse stellt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, technische Eigenschaften oder den Erfolg einer späteren Umsetzung dar.
Die abschließende Unternehmensentscheidung sowie erforderliche rechtliche, organisatorische und technische Freigaben verbleiben bei den jeweils verantwortlichen Stellen des Auftraggebers.
Gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung und Änderungen
Die Vergütung wird vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart.
Zusätzliche Optionen, neue Fragestellungen oder wesentliche Erweiterungen des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Rechnungskonditionen.
§ 7 Übergabe und Rückfragen
Die Ergebnisse werden in den vereinbarten Formaten bereitgestellt.
Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Übergabe kann der Auftraggeber eine gebündelte Rückfragerunde zu den gelieferten Ergebnissen nutzen.
Neue Analysen oder wesentliche Änderungen des Auftragsumfangs sind hiervon nicht umfasst.
Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten und der Einsatz externer Analyse- oder KI-Dienste werden, soweit erforderlich, vor der Übermittlung entsprechender Kundenunterlagen gesondert geregelt.
§ 9 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber die gelieferten Ergebnisse dauerhaft für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und intern weitergeben.
Eine Veröffentlichung oder kommerzielle Weiterverwertung der Arbeitsergebnisse bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die von EvidenceOps unabhängig entwickelten Methoden, Vorlagen und allgemeinen Arbeitsmittel verbleiben bei EvidenceOps.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.